Apps für österreichische Betriebe und Vereine
Ob App für Stammkundinnen und Stammkunden, ein Werkzeug für Mitarbeitende im Außendienst oder eine Vereins-App mit Terminen und Neuigkeiten: Wir entwickeln Apps, die genau das tun, was Ihre Nutzerinnen und Nutzer brauchen – nicht mehr und nicht weniger. Für Vereine lässt sich die App mit JDS Management für Vereine verbinden.
Österreichische Besonderheiten, die wir einplanen
Datenschutz und Einwilligung
Neben der DSGVO gilt das österreichische Datenschutzgesetz. Für das Speichern von Informationen auf dem Gerät oder den Zugriff darauf, die nicht unbedingt erforderlich sind – etwa für Analyse oder Werbung –, ist nach § 165 TKG 2021 eine Einwilligung nötig. Wir bauen Apps deshalb so, dass solche Funktionen erst nach Zustimmung aktiv werden.
Zahlungen
Wenn Ihre App Zahlungen außerhalb der App-Store-Käufe abwickelt, binden wir etablierte Zahlungsanbieter mit in Österreich gängigen Zahlungsarten wie der eps-Überweisung ein. Für digitale Inhalte gelten die Regeln der App-Stores, die wir im Konzept berücksichtigen.
Sprache
Texte in der App formulieren wir auf Wunsch mit in Österreich üblichen Begriffen.
Von der Idee zur App
- Idee schärfen: Wer nutzt die App, welches Problem löst sie, was braucht die erste Version?
- Konzept und klickbarer Entwurf der wichtigsten Bildschirme.
- Entwicklung plattformübergreifend, inklusive Anbindung an Website oder Software.
- Test auf echten Geräten und Testphase mit Nutzerinnen und Nutzern.
- Veröffentlichung und Wartung: Store-Einträge vorbereiten, danach Updates und Weiterentwicklung.
Rechnung und Umsatzsteuer
Bei Leistungen an Unternehmen in Österreich mit gültiger UID-Nummer wird in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet (Reverse-Charge). Die genaue Rechnungsstellung klären wir im Angebot – bitte stimmen Sie die steuerliche Behandlung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Häufige Fragen
Entwickelt ihr Apps für österreichische Unternehmen?
Ja. Die Zusammenarbeit läuft remote per Telefon und Video.
Braucht meine App ein Einwilligungs-Banner?
Wenn sie nicht unbedingt erforderliche Daten auf dem Gerät speichert oder ausliest, etwa für Analyse, ist eine Einwilligung nach § 165 TKG 2021 nötig. Wir planen das im Konzept ein.
Kann die App mit JDS Management verbunden werden?
Ja, zum Beispiel für Vereins- oder Kundendaten.
Zuletzt aktualisiert: · Joel Digitals, Lebach (Saarland)
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