Individuelle Software für österreichische Betriebe
Ob Handwerksbetrieb in Oberösterreich, Dienstleister in Wien oder Verein in der Steiermark: Wenn Standardsoftware Ihre Abläufe nicht abbildet, entwickeln wir eine Web-Anwendung, die genau passt. Kundenportale, Terminbuchung, Auftragsverwaltung oder interne Werkzeuge laufen im Browser auf jedem Gerät und lassen sich mit Ihren bestehenden Programmen verbinden.
Österreichische Besonderheiten, die wir einplanen
Datenschutz und Cookies
Neben der DSGVO gilt in Österreich das Datenschutzgesetz (DSG); für nicht notwendige Cookies und vergleichbare Technologien ist § 165 TKG 2021 maßgeblich. Wir binden Analyse- und Marketingdienste deshalb erst nach Einwilligung ein und speichern nur die Daten, die Ihre Anwendung wirklich braucht.
Barrierefreiheit
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen an Verbraucher, etwa im elektronischen Geschäftsverkehr. Wir entwickeln barrierearm; ob Ihr Angebot betroffen ist, sollten Sie fachlich prüfen lassen.
Zahlungen und Schnittstellen
Für Zahlungsfunktionen binden wir etablierte Zahlungsanbieter mit in Österreich gängigen Zahlungsarten wie der eps-Überweisung ein und verbinden die Anwendung auf Wunsch mit Ihrer Buchhaltungs- oder Warenwirtschaftssoftware.
So läuft ein Entwicklungsprojekt ab
- Erstgespräch per Video: Sie zeigen uns Ihre Abläufe, wir klären Ziel, Nutzerrollen und Schnittstellen.
- Anforderungen und Angebot: schriftlich festgehaltener Funktionsumfang und ein Angebot, bei größeren Projekten in Etappen.
- Klickbarer Prototyp: Sie testen die Bedienung, bevor programmiert wird.
- Entwicklung in Etappen mit regelmäßigen Testversionen.
- Einführung und Betrieb: Datenübernahme, Schulung und auf Wunsch dauerhafte Betreuung.
Rechnung und Umsatzsteuer
Bei Leistungen an Unternehmen in Österreich mit gültiger UID-Nummer wird in der Regel ohne deutsche Umsatzsteuer abgerechnet (Reverse-Charge). Die genaue Rechnungsstellung klären wir im Angebot – bitte stimmen Sie die steuerliche Behandlung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Häufige Fragen
Entwickelt ihr auch für Unternehmen in Österreich?
Ja. Die Zusammenarbeit läuft vollständig remote per Telefon und Video.
Berücksichtigt ihr das österreichische Datenschutzrecht?
Ja. Wir setzen DSGVO, DSG und die Cookie-Regeln nach § 165 TKG 2021 technisch um. Die Datenschutzerklärung sollten Sie fachlich prüfen lassen.
Kann die Anwendung eps-Zahlungen annehmen?
Ja, über etablierte Zahlungsanbieter, zusammen mit weiteren Zahlungsarten wie Kreditkarte.
Zuletzt aktualisiert: · Joel Digitals, Lebach (Saarland)
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